ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Miete, Verkauf und Veranstaltungen, sowie Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Im folgenden AGB genannt
01. Allgemeines – Geltungsbereich
01.1. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren abweichende AGB des Mieters/Käufer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Mieters/Käufers, den Mietvertrag vorbehaltlos abschließen.
01.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Mieter/Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen.
02. Umfang der Leistung
02.1. Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend und im Vertrag niederzulegen
02.2. schulte.event.media. leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten Geräte/Systeme funktionstüchtig sind und verpflichtet sich, sie während der Mietdauer in funktionstüchtigen Zustand zu halten.
02.3. Der Mieter ist zum schriftlich vereinbarten Termin zur Abholung und Rücklieferung der gemieteten Geräte/Systeme verpflichtet.
03. Gewährleistung
03.1. Bei der Abholung hat der Mieter die Geräte/Systeme sofort zu prüfen und eventuelle Mängel zu rügen. Nach Vorführung und mit seiner Unterschrift auf den Abholschein (Lieferschein) erkennt der Mieter an, dass sich die Geräte/Systeme im einwandfreien Zustand befinden.
03.2. Wenn sich bei der Benutzung der Geräte/Systeme nachträglich Mängel herausstellen, welche die Funktionstüchtigkeit im erheblichen Umfang einschränken, verpflichtet sich schulte.event.media. schnellstmöglich Ersatz zu schaffen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass die Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden waren, der Mieter ihn jedoch nicht erkennen konnte.
03.3. Weitere Ansprüche, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von schulte.event.media. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
03.4. Für ein etwaiges nicht Funktionieren der Geräte/Systeme nach einer Kopplung mit nicht von schulte.event.media gestellten Geräten seitens des Mieters, haftet schulte.event.media. unter keinen Umständen.
03.5. Bei Kauf von Geräten und Systemen, gewährt schulte.event.media. die Werksgarantien der Hersteller.
04. Haftung
04.1. Der Mieter haftet für alle Schäden sowie Verlust am Mietmaterial von schulte.event.media. ab Aufbau bis einschließlich Abbau. Auch für Schäden und Verlust durch Dritte, die der Mieter nicht verschuldet hat, wie z.B. Höhere Gewalt, Unwetter, Brand, Wasserschäden, Diebstahl und mutwillige Zerstörung, sowie daraus resultierender Folgeschäden. Der Mieter versichert, sich gegen solche Schäden und Verluste ausreichend zu versichern. Bei Bedarf des Mieters, kann schulte.event.media. ein Versicherungsangebot erstellen lassen und bei Zuschlag abschließen. Die Kosten für diese Versicherung sind dann zuzüglich des Mietpreises.
Die Kaution wird für Schäden bzw. Verlust verrechnet.
05. Nichtdurchführung
05.1. Kommt ein Vertrag aus dem Grund, den schulte.event.media. nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so ist der Mieter/Käufer selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat.
05.2. schulte.event.media. muss sich auf die fällige Miete anrechnen lassen, was sie durch die Nichtdurchführung erspart oder anderweitig verdient hat.
06. Rückgabe
06.1. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangenen Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, eine Pauschale der Tagesmiete, gemäß der jeweils gültigen Preislisten von schulte.event.media. Geltendmachung eines weiteren Folgeschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
07. Lieferung
07.1. Die Anlieferung und Abholung der gemieteten Geräte/Systeme durch schulte.event.media. sind im Vertrag gesondert zu vereinbaren und erfolgt nur nach schriftlicher Unterzeichnung des Vertrages als Auftrag und dessen Annahme durch schulte.event.media.
08. Veranstaltungen
08.1. Diese AGB gelten entsprechend auch, wenn schulte.event.media. die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernimmt. Für die Haftung ist jedoch folgende Modifizierung maßgeblich:
08.2. schulte.event.media. haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden und der Höhe nach beschränkt auf die jeweils vereinbarte Tagesvergütung für jeden Ausfalltag im Rahmen der vereinbarten Mietdauer. Sollte eine Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von schulte.event.media. gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung von schulte.event.media.
08.3. Bei der Durchführung von Veranstaltungen durch schulte.event.media. werden die vereinbarte Miete zuzüglich des Entgeltes für das durch schulte.event.media. eingesetzte Personal sowie die Transportkosten fällig.
08.4. Wenn bei der Veranstaltungsdurchführung einschließlich Aufbau- und Abbau, von schulte.event.media. Leistungen oder Lieferungen erbracht werden müssen, die in diesen Vertrag nicht als Leistungsumfang definiert sind, die aber z.B. wegen der Sicherheit oder rechtlichen Gründen notwendig sind, aber auf Grund von Nichtwissen bei Vertragsabschluß/Auftrag schulte.event.media. unbekannt waren, gehen zu Lasten vom Mieter/Auftraggeber. Es sei denn der Mieter/Auftraggeber erbringt nach geltendem Recht, diese Leistungen selber. Dadurch resultierende Folgeschäden, gehen nicht zu Lasten von schulte.event.media.
08.5. Wenn vom Mieter/Auftraggeber, Vertragsbestandteile nicht eingehalten werden, wie z.B. bestellte Hilfskräfte, Cateringversorgung, Hotelzimmer oder Einhaltung der Zahlungsbedingungen, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters/Auftraggebers. Daraus resultierende Folgeschäden gehen nicht zu Lasten von schulte.event.media.
08.5. Der Mieter/Auftraggeber haftet bei Veranstaltungen auch für Schäden und Verlust am Mietmaterial und Personen von schulte.event.media., wie z.B. Höhere Gewalt, Unwetter, Brand, Wasserschäden, Diebstahl und mutwillige Zerstörung, die durch Dritte (wie z.B. Zuschauer, Besucher, andere Beteiligte usw. oder auch durch Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen für eine Veranstaltungsdurchführung oder auch durch die Verletzung der Verkehrsicherungspflicht vom Veranstalters (Mieter/Auftraggeber), entstehen, sowie daraus resultierender Folgeschäden.
09. Zahlungsbedingungen
09.1. Bei Mietgeschäften wird der Mietpreis + Kaution bei Abholung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
09.2. Bei Veranstaltungen werden Vorkasse zum definierten Zeitpunkt, sowie Restzahlung oder der Gesamtbetrag am Veranstaltungsort, nach Aufbauende in der vereinbarten Form, fällig. Es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes geregelt.
09.3. Bei Kauf wird bei Abholung/Lieferung der Kaufpreis fällig. Es bleibt Eigentum von schulte.event.media. bis zur vollständigen Bezahlung. Es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart.
10. Kaution
10.1. Die Kaution wird in Bar und Vorlage von Pass bzw. Personalausweis vom Abholer, bei Abholung hinterlegt.
10.2 die Höhe der Kaution ist vom Mietumfang abhängig.
11. Zahlungsverzug
11.1. Der Mieter/Auftraggeber/Käufer kommt, ohne das es einer weiteren Fristsetzung bedarf, spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erstellung einer Rechnung, Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
12. Verbindlichkeit des Vertrages
12.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
13. Gerichtsstand – Erfüllungsort
13.1. Gerichtstand für Streitigkeiten ist der Firmensitz